Der Ausbildungsvertrag

In der nachfolgenden Einheit wird es einen Einblick geben, welche Rechte und auch Pflichten Auszubildende haben und auch wahrnehmen dürfen. 

Sie erhalten einen Einblick zudem auch in 

  • den Aufbau des Ausbildungsvertrages
  • verschiedene Bereiche des Arbeitsschutzes
  • sowie das Berufsbildungsgesetz

! Diese Themen sind prüfungsrelevant im Hinblick auf die Gesellenprüfung !

Ein Dialog unter Azubis...

Dialalog Azubis Jugendarbeitsschutzgeset
Microsoft Word Dokument 389.5 KB

Die wichtigsten Regelungen –
was steht drin im Berufsbildungsgesetz?

Vor Beginn der Berufsausbildung schließt der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag. Wird der Vertrag mit einem Minderjährigen geschlossen, ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Berufsausbildungsvertrag muss Mindestangaben enthalten, die im § 11 des BBiG festgelegt sind:

Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)


§ 11 Vertragsniederschrift

(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen


1.    Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,

2.    Beginn und Dauer der Berufsausbildung,

3.    Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,

4.    Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,

5.    Dauer der Probezeit,

6.    Zahlung und Höhe der Vergütung,

7.    Dauer des Urlaubs,

8.    Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,

9.    ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.


(2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.


(3) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen

Links: 

phrases for writing essays
essay writing.doc
Microsoft Word Dokument 57.0 KB
phrases for inclass discussions
phrases_discussions.pdf
Adobe Acrobat Dokument 36.1 KB