Ein Gespräch unter Freunden...
Jugendliche werden nach dem JArbSchG als besonders schutzbedürftig angesehen. Wenn man volljährig ist, gilt jedoch nicht mehr das JArbSchG. Dies bedeutet, dass man auch an Samstagen und Sonntagen arbeiten kann und dass die Wochenarbeitszeit mehr als 40 Stunden pro Woche betragen kann. Auch Schicht- und Akkordarbeit sind gestattet. Das heißt aber nicht, dass es für ältere Berufsschüler keinen Arbeitsschutz mehr gibt. Für Auszubildende ab 18 Jahren gilt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Notieren Sie während des Films die Entwicklungsschritte des Arbeitschutzes in Deutschland.
--> Natürlich können Sie sich nicht alles merken und notieren. Daher werden Sie im Anschluss mit einer Gruppe noch einmal ihre Notizen besprechen und ergänzen.